Funkanlage | Sie besteht in der Regel aus dem Sender und/oder dem Empfänger,dem Lautsprecher, der Stromversorgung, der Antenne und Mikrofon. |
Errichten | Eine Funkanlage gilt als errichtet, wenn sie mit wenigen Handgriffen in Betrieb genommen werden kann, z.B. durch Anstecken der Strom- oder Antennenverbindung |
Betreiben | Betrieben wird eine Funkanlage, wenn sie zumindest eingeschaltet und damit empfangs- oder sendebereit ist. |
Seefunkstelle | Funkstelle des beweglichen Seefunkdienstes, die an Bord eines Schiffes installiert ist, das nicht ständig vor Anker liegt. |
Schiffsfunkstelle | Bewegliche Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunk, die sich an Bord eines Schiffes befindet, das nicht ständig festgemacht ist. |
Küstenfunkstelle | Funkstelle des beweglichen Seefunkdienstes, die an Land installiert ist. |
AAIC | Accounting Authority Identification Code (Abrechnungskennung) |
GMDSS | Global Maritime Distress and Safety System (Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem) |
NAVTEX | Navigational Warnings by Telex (Sicherheitsinformation über Telex) |
MSI | Maritime Safety Information (Mitteilungen für die Sicherheit der Schifffahrt) |
Internationale Begriffe | |
MAYDAY | Notzeichen; bei ernster und unmittelbarer Gefahr für Schiff und Besatzung oder bei unmittelbarer Gefahr für ein Besatzungsmitglied |
PAN PAN | Dringlichkeitszeichen; (dreimal gesprochen) bei sehr dringender Meldung über die Sicherheit eines See- oder Luftfahrzeugs oder Person |
SECURITE | Sicherheitszeichen; (dreimal gesprochen) bei Ankündigung wichtiger nautischer Warnungen und wichtiger Wetterwarnungen |
MAYDAY-RELAY | (dreimal gesprochen) Ankündigung einer Notmeldung durch eine Funkstelle, die sich selber nicht in Not befindet |
SILENCE-MAYDAY | Aufforderung zum Einhalten der Funkstille während des Notverkehrs durch die Funkstelle in Not oder die Funkstelle, die den Notverkehr leitet |
SILENCE-DETRESSE | Aufforderung zum Einhalten der Funkstille während des Notverkehrs durch eine andere Funkstelle |
SILENCE-FINI | Meldung über die Beendigung des Notverkehrs und Wiederaufnahme des normalen Funkbetriebes |